Mietvertrag: mündliche Zusage

carlsson - 5. Dezember 2011 um 21:19
 trosd - 5. Dezember 2011 um 21:19
Guten Tag,
Ich habe einem Interessenten für meine Mietwohnung eine mündliche Zusage gegeben, dass ich ihm die Wohnung gebe, wenn er innerhalb einer Woche den Mietvertrag unterschreibt. Wie sehr bin ich daran gebunden? Das war doch nur so gesagt. Ich habe jetzt einen besseren Mieter, der mehr zahlt! Vielen Dank

1 Antwort

"Nur so gesagt" zählt nicht. Ein Mietvertrag bedarf für seine Gültigkeit keiner besonderen Form. Eine mündliche Vereinbarung reicht also völlig aus. Sie müssen ihm die Wohnung geben, wenn er rechtzeitig unterschreibt. Daran sind Sie gebunden.
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