Zu wenig beantragt :(

silvi - 13. Dezember 2011 um 20:53
 bordas - 13. Dezember 2011 um 20:53
Guten Tag, Gericht hat geschrieben, dass ich etwas nicht beantragt habe, was ich hätte beantragen können. Aber erst im Urteil. Jetzt kann ich den Antrag doch nicht mehr nachreichen. Was soll das, hätten die mir das nicht vorher sagen können? Es geht um einen Betrag von 270€!

1 Antwort

das gericht darf einer partei (also bei ihnen sie als kläger) nicht mehr zusprechen als beantragt wurde.es darf auch nicht solche hinweise geben, weil es sonst parteiisch (befangen) wäre
da ist schon jeder seines glückes schmied.sie hätten sich doch auch informieren können vorher
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