das kommt auf das Alter der Kinder an und ob sie im gemeinsamen Haushalt leben.
Zunächst einmal sind Kinder und Eltern untereinander zu Beistand und Rücksicht verpflichtet (§ 1618a BGB).
Laut § 1619 BGB sind Kinder (jeden Alters), die noch bei ihren Eltern leben, gemäß ihrer Möglichkeiten verpflichtet, im Haushalt zu helfen.
Für erwachsene Kinder ergibt sich aus § 1601 BGB, dass Sie für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, wenn zum Beispiel deren Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.
GUELZEM.H
Beiträge100Mitglied seitDienstag 13 Dezember 2011StatusMitgliedZuletzt online: 2 Juli 20148 16 Dez 2011 à 14:39
Hallo!
Die Eltern sind an erster Stelle dazu verpflichtet, ihre Kinder zu beschützen und für sie zu sorgen. Diese müssen sie respektieren, ihre Ratschläge befolgen und ihnen den Rücken stärken, auch in moralischer Hinsicht. Z.B. wenn die Eltern eine finanzielle Krise haben, sollte das Kind den Kauf des iPods verschieben.
Gruß