bahnrecht: zug ist ausgefallen. Muss ich das Ticket das ich mir gezogen habe behalten auch wenn es nutzlos geworden ist oder kann ich mein Geld zurück verlangen?
Grüß Dich. Ein spezielles Bahnrecht gibt es nicht, es gilt: wer keine Leistung erbringt, kann dafür auch kein Geld verlangen. Aber Sie hätten zur Information gehen sollen und sich den Ausfall des Zuges bescheinigen lassen sollen. Dann dürfen Sie die Strecke mit jedem anderen Zug zurücklegen und Ihnen wäre sofort geholfen gewesen. Für Verspätungen gibt es darüber hinaus gewisse Entschädigungstabellen. Lies mal diesen Artikel dazu: http://www.recht-finanzen.de/contents/1393-entschadigungen-im-nationalen-zugverkehr#top