Das ist davon abhängig, wie die rechtlichen Verhältnisse liegen. Wurde Ihnen das Grundstück von Ihren Eltern geschenkt und haben diese ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle vorbehalten?
Dann wohl schon. Wenn Sie uneingeschränkt über das Grundbuch verfügen dürfen, dann hat Ihre Mutter kein MitspracherechtIch wurde beim Wechselgeld betrogen. Das ist mir jetzt schon mehrfach passiert und auch schon öfters im selben Laden. Ich möchte mein Geld zurückverlangen was muss ich dafür machen?