Verlorene Rechte eines Vaters

LOST LOST - 20. Februar 2012 um 15:21
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 21. Februar 2012 um 10:02
Guten Tag,
heute morgen habe ich meine Ex-Freundin getroffen . Sie hat mich nach 10 jähriger Anwesenheit getroffen und erklärte mir , sie sei verheiratet und ihr Mann , wäre nur der juristische Vater meines Kindes. Heute nach 10 Jahren beichtete mir , dass sie von mir schwanger war und von mir ein KIND HAT. Ein Kind, das den Namen eines anderen Mannes trägt. Nachdem ich meinen Schock überwinden konnte, verlangte ich von ihr mein Kind zu geben es aufziehen zu können;sie will jedoch nichts von mir wissen. Sie meinte , sie wollte nur ihr Gewissen beruhigen .
Wie kann ich meine Rechte als Vater haben?
Ich danke euch , wenn ihr mir helft wollt.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
21. Februar 2012 um 10:02
Hallo!
Da ich die genauen Umstände nicht kenne, erlaube ich mir im Lichte Ihres Beitrages meine Schlussfolgerung zu ziehen: ihr wart unverheiratet, dadurch hat Ihre Ex- Freundin das alleinige Sorgerecht des Kindes. Und das Kind nimmt den Nachnamen der Mutter an, auch wenn sie geheiratet hat und somit den neuen Nachnamen des juristischen Vaters. Sie bleiben nur der leibliche Vater des Kindes. Da die Mutter Kontakt zu Ihnen Kontakt aufsuchte, weißt darauf hin , dass sie eine anständige Frau ist. An Ihrer Stelle werde ich bisschen Zeit streichen lassen , mit ihr darüber reden , sie davon überzeugen , dass Sie ihr / ihnen das Kind nicht wegnehmen wollen;sondern Ihr leibliche Kind näher kennen lernen. Eins müssen Sie beachten : juristisch angesehen ist das Kind seines Vaters , dessen Namen es trägt; und Vaterschaftstest wird nicht ohne den Mutterwillen durchgeführt. Irgendwie kann ich auch die Ängste beziehungsweise die Einstellung der Mutter verstehen. Denn Sie verlangte von ihr , Ihnen das Kind freizugeben und das ist unmachbar. Nehmen Sie ihr die Angst weg und Sie wird den Kontakt zu eurem Kind zulassen wollen.
Viel Glück.
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