Hallo,
da bei der Kfz-Haftpflicht das Fahrzeug versichert ist, läuft sie auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter.
Der Erbe sollte die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Tod des Versicherungsnehmers informieren und die Versicherung unter Vorlage des Erbscheins auf seinen Namen umschreiben. Dabei werden die Beiträge je nach Schadensfreiheitsrabatt des Erben angepasst.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen