BASKUT
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Geändert am 6. Januar 2019 um 06:17
andi656_8938
Message postés5Date d'inscriptionMontag März 11, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 2019
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11. März 2019 um 21:56
Guten Tag,
kann ich das Fahrzeug meines verstorbenen Vaters fahren? Ich bin sein einziges Kind und meine Mutter hat keinen Führerschein.
Ich danke euch allen fürs Lesen.
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023835 Geändert am 6. Februar 2019 um 04:41
Hallo,
da bei der Kfz-Haftpflicht das Fahrzeug versichert ist, läuft sie auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter.
Der Erbe sollte die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Tod des Versicherungsnehmers informieren und die Versicherung unter Vorlage des Erbscheins auf seinen Namen umschreiben. Dabei werden die Beiträge je nach Schadensfreiheitsrabatt des Erben angepasst.
Quelle.K
Message postés153Date d'inscriptionDienstag November 22, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Mai 19, 20146 Geändert am 6. Januar 2019 um 06:20
Hallo,
ruf lieber bei der Versicherung an und frag mal nach. Ich weiß nicht genau, aber ich meine, wenn die Versicherung und Steuern bezahlt sind und du als Einzelerbe vorgesehen bist, geht der Vertrag automatisch auf die Erben über. Aber hol dir eine amtliche Information, damit du auf der sicheren Seite bist.
Donia Tabboubi
Message postés1406Date d'inscriptionMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 6. Januar 2019 um 06:23
Guten Tag!
Ich bin der Meinung, dass du dich irrst. Beim Tod des Versicherten wird das versicherte Auto nicht mehr versichert. Und kein Auto darf am Straßenverkehr teilnehmen ohne Versicherung.
An deiner Stelle würde ich einfach der Zulassungsstelle die Sterbeurkunde des Vaters vorlegen und das Auto umschreiben lassen.
Gruß
andi656_8938
Message postés5Date d'inscriptionMontag März 11, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 2019 11. März 2019 um 21:56