RAMONA
-
12 Mär 2012 à 15:31
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022
-
13 Mär 2012 à 15:00
Guten Tag,
ich bin senegalesische Frau . Ich habe einen deutschen in seinem Urlaub in meiner Heimat kennengelernt und ich bin schwanger geworden. Wir lieben uns so sehr , aber das Problem liegt darin , dass er immer noch verheiratet ist. Sein Scheidungsurteil wird mindestens noch ein Jahr auf sich warten lassen.
Was können wir den tun , damit mein Freund bei der Geburt sein kann? Ich ziehe es vor , mein Kind in Deutschland zu gebären.
Tausend Dank für euren Ratschläge im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 13 Mär 2012 à 15:00
Hallo!
Als senegalesische Bürgerin benötigen Sie ein Visum / Aufenthaltserlaubnis. Doch muss ich zugeben , dass die Lage bisschen kompliziert aussieht.
Nun soll der Vater sich bei der Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt am Standesamt fragen.
Sollte er es geschafft haben , wirst du als ausländisches Elternteil im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge im Rahmen einer familiären Gemeinschaft beantragen müssen.
Wenn ich ganz ehrlich bin , wäre ich an deiner Stelle nicht optimistisch , aber ein Versuch wäre doch wert. Wenn der Vater nicht verheiratet wäre , wäre alles viel einfacher gewesen.
Viel Glück noch.