Guten Tag,
Darf man zwei Arbeitstätigkeiten bei zwei verschiedenen Arbeitgeber üben? Ich bin Schlosser von Beruf (VZ)?
Ich danke euch für eure Antworten im Voraus.
Lieben Gruß
Wenn ihr ursprüngliche Arbeitgeber damit einverstanden sein sollte , können Sie einen zweiten Job beschaffen , aber sie dürfen den legalen Arbeitszeitraum nicht überschreiten: eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.
Sie müssen denn sehen , wie sich das mit ihrem ersten Job vereinbaren lässt.
Gruß