Er gilt polizeilich als Tot&Erbteilung

Gelöst
BENETH - 30 Mär 2012 à 16:28
Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag 9 Dezember 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 24 Juni 2014 - 2 Apr 2012 à 15:26
Guten Tag,
mein Vater gilt polizeilich seit 27 Jahren als Tot. (kein Leichnam vorgefunden). Er hat sich einfach in Luft aufgelöst.
Nun ist seine Mutter ( meine Oma) gestorben.Daher muss die Erbe geteilt werden. Uns ist die "Sterbebescheinigung " verloren. Seine "Ex-Frau" , unsere ehemalige Stiefmutter will uns keine Kopie davon geben.
Der Erbschaftsvorgang kann nicht vollzogen werden.
Was lässt sich eurer Meinung machen?
Ich danke euch schon mal für Antworten.
L.G

1 Antwort

Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag 9 Dezember 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 24 Juni 2014 3
2 Apr 2012 à 15:26
Hallo!
Wenn dein Vater als Tot polizeilich gilt , und ein erstes Exemplar davon schon mal ausgestellt worden ist , kann ein Antrag auf eine Sterbeurkunde beim Standesamt gestellt werden... Es müsste bei 05 Euro kostenmäßig sein