Guten Tag,
hiermit wüsste ich gerne, ob die Konkurrenzklausel auch in der Probezeit gültig ist.
Ich habe - direkt nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages - ein besseres Jobangebot gefunden, in finanzieller Hinsicht.
Könnte mein aktueller Chef mich deswegen juristisch verfolgen und mich wegen Schadenersatz anklagen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Hi,
das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen, denn eine Probezeit verfolgt das Ziel, die Arbeit von den jeweiligen Partnern zu erproben. Bestenfalls frage einen Fachmann danach, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht habe.
LG
Hallo!
Ich bin der Meinung Janines. Aber nach § 622 Abs. 3 BGB muss es ein Kündigungsfrist von zwei Wochen geben. Daher reiche deine Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem Eintritt des neuen Jobs ein, damit dein aktueller Chef keine juristische Lücke finden wird.