Gilt die Konkurrenzklausel in der Probezeit?

Gelöst
ELODO - 4 Apr 2012 à 16:10
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag 3 November 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 20 November 2015 - 5 Apr 2012 à 15:31
Guten Tag,
hiermit wüsste ich gerne, ob die Konkurrenzklausel auch in der Probezeit gültig ist.
Ich habe - direkt nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages - ein besseres Jobangebot gefunden, in finanzieller Hinsicht.
Könnte mein aktueller Chef mich deswegen juristisch verfolgen und mich wegen Schadenersatz anklagen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
LG

2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag 10 Oktober 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 3 Juni 2022 184
5 Apr 2012 à 13:17
Hi,
das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen, denn eine Probezeit verfolgt das Ziel, die Arbeit von den jeweiligen Partnern zu erproben. Bestenfalls frage einen Fachmann danach, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht habe.
LG
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag 3 November 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 20 November 2015 15
5 Apr 2012 à 15:31
Hallo!
Ich bin der Meinung Janines. Aber nach § 622 Abs. 3 BGB muss es ein Kündigungsfrist von zwei Wochen geben. Daher reiche deine Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem Eintritt des neuen Jobs ein, damit dein aktueller Chef keine juristische Lücke finden wird.