ARME MAMA
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24 Apr 2012 à 16:07
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 2014
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25 Apr 2012 à 17:46
Guten Tag,
ich habe 3 Kinder von meinem verstorbenen Mann. Ein Kuckuckskind habe ich mit in die Ehe mitgebracht. Einerseits möchte ich dem wahren Vater von der Existenz seines Kindes erzählen, anderseits habe ich Angst davor, dass er seine Erbrechte deswegen verliert.
Für Hinweise danke ich euch schon mal.
L.G.
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 201438 25 Apr 2012 à 15:26
Hallo!
Darf ich mal davon ausgehen, dass dein Ehemann nie die Vaterschaft zu seinem "Kind" in Frage gestellt hat? Ist er der gesetzliche Vater im offiziellen Sinne?
Hallo Katharina 02!
Davon kannst du ruhig ausgehen. Mein verstorbener Mann war der gesetzliche Vater unserer Kinder. Meinem Kind unter anderem.
Bisher zweifelte niemand die Vaterschaft an. Meinst du, wenn ich meinen Kindern nach der Erbteilung von der Wahrheit erzählen würde, wird die Vaterschaft angefochten werden?
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 201438 25 Apr 2012 à 17:46
Hallo nochmal!
Meines Wissen kann entweder der "Vater" oder das Kind selbst die Vaterschaft anfechten.
Wenn du Angst davor haben solltest, dass die Geschwister in Streit wegen des Erbes geraten werden, kann ich dich in dieser Hinsicht beruhigen, denn im gesetzlichen Sinne haben sie nicht das Recht dazu. Aber du musst dir darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen dies mit sich ziehen wird, wenn die Wahrheit ans Lichte kommt. Ich meine jetzt in persönlicher und familiärer Hinsicht. Manchmal sollte man die Wahrheit für sich behalten.