Darf ein "Kuckuckskind" von seinem Vater erben?

ARME MAMA - Geändert am 27. Dezember 2018 um 23:46
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 25. April 2012 um 17:46
Guten Tag,
ich habe 3 Kinder von meinem verstorbenen Mann. Ein Kuckuckskind habe ich mit in die Ehe mitgebracht. Einerseits möchte ich dem wahren Vater von der Existenz seines Kindes erzählen, anderseits habe ich Angst davor, dass er seine Erbrechte deswegen verliert.
Für Hinweise danke ich euch schon mal.
L.G.

3 Antworten

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
Geändert am 27. Dezember 2018 um 23:46
Hallo!
Darf ich mal davon ausgehen, dass dein Ehemann nie die Vaterschaft zu seinem "Kind" in Frage gestellt hat? Ist er der gesetzliche Vater im offiziellen Sinne?
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Hallo Katharina 02!
Davon kannst du ruhig ausgehen. Mein verstorbener Mann war der gesetzliche Vater unserer Kinder. Meinem Kind unter anderem.
Bisher zweifelte niemand die Vaterschaft an. Meinst du, wenn ich meinen Kindern nach der Erbteilung von der Wahrheit erzählen würde, wird die Vaterschaft angefochten werden?
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Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
Geändert am 27. Dezember 2018 um 23:48
Hallo nochmal!
Meines Wissen kann entweder der "Vater" oder das Kind selbst die Vaterschaft anfechten.
Wenn du Angst davor haben solltest, dass die Geschwister in Streit wegen des Erbes geraten werden, kann ich dich in dieser Hinsicht beruhigen, denn im gesetzlichen Sinne haben sie nicht das Recht dazu. Aber du musst dir darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen dies mit sich ziehen wird, wenn die Wahrheit ans Lichte kommt. Ich meine jetzt in persönlicher und familiärer Hinsicht. Manchmal sollte man die Wahrheit für sich behalten.
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