ich habe meine Kündigung zum 31.12.2012 eingereicht. Zwar hat mein Chef sie akzeptiert , aber er will , dass ich meinen ganzen Urlaub nehme indem ich weniger arbeiten werde ( keine Überstunden und sw). Ich will aber den Urlaub ausbezahlt bekommen. Habe ich das Recht NEIN zu sagen?
Danke für eure Aufklärung.
Donia Tabboubi
Message postés1406Date d'inscriptionMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 21. September 2012 um 17:03
Hi!
Ich zitiere aus der Wikipedia:" Der gesetzliche Mindesturlaub muss als Freizeit genommen werden und darf nicht ausbezahlt werden. Das ergibt sich aus § 8 BUrlG, der entgeltliche Erwerbstätigkeit während des Urlaubs verbietet und aus dem Umkehrschluss von § 7 BUrlG Satz 4, der eine Ausbezahlung bei Beschäftigungsende vorsieht. Der den gesetzlichen Mindesturlaub überschreitende darüber hinaus gewährte Urlaub darf dahingegen auch ausbezahlt werden". Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
25. September 2012 um 17:22