Ob ich ihnen den Unterhalt kürzen darf?

Gelöst
sabarni - 17 Okt 2012 à 12:05
KILLING ME SOFTLY Beiträge 62 Mitglied seit Freitag 13 April 2012 Status Mitglied Zuletzt online: 2 Mai 2014 - 18 Okt 2012 à 17:11
Guten Tag,

Ich bin geschiedener Mann .Meine Ex hat das Sorgerecht meiner Kinder. Ich das Bleiberecht ( an den Wochenenden / Ferien).... Nun habe ich von den Kindern erfahren , dass ihre nie verheiratete Tante denen finanziell unterstützt indem sie ihnen Geld in der Hand gibt und Sparbankkonten eröffnet... Nun lautet die Frage , ob ich denen aufgrund dessen den Unterhalt kürzen darf?
Danke für eure Hilfe.
L.G

1 Antwort

KILLING ME SOFTLY Beiträge 62 Mitglied seit Freitag 13 April 2012 Status Mitglied Zuletzt online: 2 Mai 2014 5
18 Okt 2012 à 17:11
Hallo!

Auf wessen Namen laufen die Sparbücher? Auf Kidnamen oder auf den der Tante ? Icg glaube nicht , dass du so einfach den U; kürzen kannst... Es muss plausible Gründen geben , den Antrag beim Jugendamt einzureichen. Aber solange sie minderjährig / in der Ausbildungszeit sind musst du denen den Unterhalt bezahlen.