Keine Lust mehr
Beiträge13Mitglied seitMittwoch 24 Oktober 2012StatusMitgliedZuletzt online:23 Januar 2014
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7 Nov 2012 à 15:17
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag 12 April 2012StatusMitgliedZuletzt online: 2 Juli 2014
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8 Nov 2012 à 15:49
Guten Tag,
Welche Erbrechte hat eine Frau , die mit ihrer " Frau" eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist?
Ich danke euch für jede Antwort...
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag 12 April 2012StatusMitgliedZuletzt online: 2 Juli 20146 8 Nov 2012 à 15:49
Hallo!
Ich habe dir diesen Text aus der Wickepeida rauskopiert"Erbrecht [
Einem deutschen Lebenspartner steht ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten seines verstorbenen Partners zu (§ 10 Abs. 1, 2 LPartG). Wurde er durch seinen verstorbenen Partner enterbt, hat er nach dessen Ableben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Deutsche Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (entspricht dem Ehegattentestament). Damit ist auch ein Berliner Testament möglich.
Verstirbt ein ausländischer Lebenspartner, so richtet sich das Recht der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes angehörte. Auf die Staatsangehörigkeit der Erben kommt es nicht an. Sieht das Heimatrecht des Erblassers kein gesetzliches Erbrecht für den überlebenden Lebenspartner vor (weil es z. B. eine Lebenspartnerschaft nicht anerkennt), richtet sich seine erbrechtliche Stellung nach dem Recht des Staates, in dem das Lebenspartnerschaftsregister geführt wird. Für im Inland belegene Grundstücke und Eigentumswohnungen kann der Erblasser im Testament deutsches Recht wählen.