Meine Frage wäre : Meine Frau lebt mit unserer 7 jährigen Tochter in Indonesien. Ich in Deutschland. Wir sind noch nicht geschieden. Wenn meine Frau auf Unterhalt verzichtet solange Sie im Ausland wohnt. Schriftstück vom Notar beglaubigt. Hätte das Gültigkeit wenn wir uns nach deutschem Recht scheiden lassen ?
Danke Bernd