Einseitiger Ehevertrag: Nichtig?

DaEnRd1 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag November 27, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 27, 2012 - Geändert am 8. Januar 2019 um 05:13
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 29. November 2012 um 10:22
Guten Tag,

meine Mutter, ich und mein kleiner Bruder lebten bis zum Jahr 1998 in bescheidenen Verhältnissen. Ende 1998 lernte sie meinen Stiefvater kennen, 3 Monate später wurde sie von ihm schwanger. Weitere 6 Monate später stellte mein Stiefvater ihr ein Ultimatum. Entweder sie unterschreibe den Ehevertrag oder er heirate sie nicht. Sie wurde zu der ungerechten Entscheidung regelrecht gedrängt. Es war vertraglich geregelt, dass ihr für jedes vollendete Ehejahr 3500 DM zustünden. Sonstige Unterhaltsansprüche oder eine Vermögensteilung wurden ihr versagt. Die Ehe wurde leider zu einem Fiasko. Mein Stiefvater verdiente zwar seit eh und je monatlich mehr als 16.000 € netto, jedoch sah meine Mutter außer Schläge, körperlicher und psychischer Misshandlung sowie Erpressung nicht viel davon.

Nach 3 Jahren wollte sie sich scheiden lassen, jedoch verstand er es, meine Mutter an sich zu binden. Er schwängerte sie ein zweites Mal und band sie somit umso mehr an sich. Nach 11 Jahren Ehe stand meine Mutter, kurz nach der Scheidung nun da. 4 Kinder, kein Beruf, kein angehäuftes Vermögen. Mein Stiefvater hat aus meiner Mutter einen Sozialfall gemacht und die Entwicklung meiner kleinen Geschwister geschädigt, da meine kleinen tollen Geschwister ins Kinderheim mussten. Meine Mutter war schließlich obdachlos. Ich kam zum Glück bei meinem guten Kumpel für ein Jahr unter - welches übrigens mit Abstand das schlimmste war in meinem Leben. Ich meine, wer lebt schon gerne 1 Jahr in einem Kellerraum, muss zusehen, wie seine kleine Schwester und 2 kleine Brüder für die nächsten Jahre im Heim bleiben dürfen, obendrein die Mutter obdachlos ist, keinerlei Mittel in der Hand hat und kurz davor ist, sich das Leben zu nehmen. Bei einem Monatsgehalt von mehr als 16.000 € und einem geschätzten Immobilienbesitz von über 5 Millionen Euro möchte ich gerne behaupten, dass er ruhig ein paar Euro rausrücken darf.

Die Jahre verstreichen, meine Mutter wird von schlechten Anwälten beraten - der Ehevertrag sei nicht anfechtbar -, meine Mutter glaubt dies, die Frist zur Anfechtung verstreicht. Die Kinder dürfen endlich wieder raus und zu meiner Mutter ziehen. Sie bezieht Sozialhilfe, lebt mit meinen 3 Geschwistern auf Kosten vom Staat (von euren Steuern) und mein Stiefvater lebt alleine in einem 32-Zimmer-Haus mit einem Garten von über 500qm.

Eines Tages ruft zufällig ein alter Freund an, welcher sich seit Jahrzehnten nicht mehr hat blicken lassen. Mittlerweile ist er Chef eines Versicherungsunternehmens. Er empfiehlt ihr seinen Anwalt. Dieser Anwalt ist endlich einer, der auch seinen Hintern hochbekommt und beherzt an die Sache rangeht.

Laut Ehevertrag stünden meiner Mutter derzeit ca. 40.000 Euro inkl. Zinsen und Zinseszinsen zu. Jedoch steht diese "mickrige" Forderung nicht in Relation zum angehäuften Vermögen meines Ex-Stiefvaters.

Es kommt im Dezember diesen Jahres noch zur Güteverhandlung. Geprüft werden obendrein hoffentlich die Umstände, wie der Vertrag zustande kam. Da mein Vater bisher jegliche Unterhaltszahlungen an meine kleinen Geschwister und an meine Mutter vehement verweigert, bin ich am Rande der Verzweiflung. Ich bin mittlerweile 21 Jahre alt, kann mich also alleine durchs Leben kämpfen, jedoch haben meine Geschwister das RECHT auf einen angemessenen Lebensstandard und eine gute Schulbildung.

Nun, die Frage an euch; Was denkt ihr? Wie stehen im Groben die Chancen für meine Mutter? Was kommt auf sie zu?

Ich danke im Voraus für eure sinnvollen und hilfreichen Beiträge.

MfG Andi

2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 30. Januar 2019 um 08:53
Hallo!
Im Lichte der Begleitumstände, die schon gegen Menschenwürde/Vertragsfreiheit verstoßen, kann ich schon mal davon ausgehen, dass der "unterschriebene", einseitige Ehevertrag für sittenwidrig erklärt wird. Es reicht vollkommen aus, dass "Eheverträge ungültig sein können, wenn sie einen der Partner völlig einseitig belasten". Das ergibt sich aus dem BGH-Urteil in Bezug auf einen Fall einer geschiedenen Frau, die nur 500 Euro verdiente (der Mann hatte einen Monatsverdienst von 13.500 Euro).

Bin weder Anwältin noch Richterin, aber ich tippe darauf, dass der Vertrag für sittenwidrig (§ 138 BGB) erklärt wird. Als Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit kann man einen Schadenersatzanspruch, Neuberechnung der Steuern usw. verlangen.

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DaEnRd1 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag November 27, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 27, 2012
Geändert am 8. Januar 2019 um 05:08
Ach ja, noch eine Frage: Kann der ganze Ehevertrag für nichtig erklärt werden? Aufgrund der besonders unfairen Bedingungen des Vertragschlusses! MfG
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