Böhnchen
Message postés1Date d'inscriptionMittwoch Februar 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Februar 6, 2013
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6. Februar 2013 um 14:39
Donia Tabboubi
Message postés1406Date d'inscriptionMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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6. Februar 2013 um 16:40
Guten Tag,
wir haben eine Küche gekauft und mit 1500€ angezahlt. Das Geschäft ist nun geschlossen, Briefe per Einschreiben gesendet sind zurück gekommen. Was kann ich tun um das Geld wieder zu bekommen.
Donia Tabboubi
Message postés1406Date d'inscriptionMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 6. Februar 2013 um 16:40
Hallo!
Meines Wissens gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Anzahlung, vor allem wenn die (Möbel ) Küche nach den Wünschen der Kunden angefertigt werden ( Davon gehe ich aus , wenn die Anzahlung im Spiel ist).
Mein Ratschlag lautet: wenden dich an den Anwalt der Verbrauchzentrale deines Wohnorts , nimm die Quittungen mit und lass dich von ihm beraten.