ckrebs
Beiträge3Mitglied seitDonnerstag 25 April 2013StatusMitgliedZuletzt online:25 April 2013
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25 Apr 2013 à 13:56
Ankana
Beiträge6Mitglied seitFreitag 4 Februar 2011StatusMitgliedZuletzt online:26 April 2013
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26 Apr 2013 à 12:01
Hallo.
Wir wollen uns kinderlos scheiden lassen. Bei der Hochzeit nahm ich den Namen meines Mannes an. Vor der Hochzeit trug ich den Namen meines Vaters. Meine Eltern liessen sich scheiden als ich 7 war. Obwohl ich eine zeitlang bei meiner Mutter aufgewachsen bin, trug ich den Namen meines Vaters.
Da mein Vater mir sehr ungut getan hat und ich deswegen auch in psychologischer Behandlung war, möchte ich sehr ungern seinen Namen nach der Scheidung tragen, und den Geburtsnamen meiner Mutter annehmen.
Weiß jemand ob dies möglich ist und unter welchen Umständen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 25 Apr 2013 à 15:22
Gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG kann ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Meine persönliche Einschätzung der Lage :
Hole dir einen Attest von einem Psychologen, welcher nachweist , dass der herausfordernde Namen deines Vaters dich in einen psychischen Druck versetzt. Ich kann ruhig davon ausgehen , dass dies ein relevanter Grund ist , deinen Antrag einzuwilligen.
ckrebs
Beiträge3Mitglied seitDonnerstag 25 April 2013StatusMitgliedZuletzt online:25 April 2013 25 Apr 2013 à 16:49
Vielen Dank. Ich hoffe das wird klappen.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 25 Apr 2013 à 17:04
25 Apr 2013 à 16:49