Geschenke in Zugewinngemeinschaft zurückgeben??

Gelöst
Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag 7 Mai 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 23 November 2015 - 16 Mai 2013 à 18:14
viel zu tun Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch 24 Oktober 2012 Status Mitglied Zuletzt online: 21 November 2013 - 29 Mai 2013 à 12:27
Buonasera zusammen!!
Bin italienische Bürgerin , in Deutschland ansässig . bin immer ,noch gesetzlich mit einem deutschen Mann verheiratet. Wie wollen uns bald scheiden lassen . Doch haben wir nach deutschem Eherecht geheiratet. In Zugewinngemeinschaft.
Da wir keinen Ehevertrag geschlossen haben , bin ich etwa verwirrt. werde ich ihm alle seine Geschenke zurückgeben müssen. Beziehungsweise sie mit ihm halbieren. Ich sehe das nicht ein , weil er mir einfach fremd gegangen ist. Seine Geschenke sind etwa 50.000 Euro wert.

2 Antworten

Hallo!!!! Wo steht es denn , dass man Geschenke zurückgeben müsste? Geschenkt ist geschenkt ... Das gehört dir 100% zig.
viel zu tun Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch 24 Oktober 2012 Status Mitglied Zuletzt online: 21 November 2013
29 Mai 2013 à 12:27
Hallo!
Also zurückgeben musst du nicht , aber die wertvollen Geschenke werden bei der Berechnung vom Endvermögen in Betracht gezogen. Siehe mal https://www.recht-finanzen.de/contents/1135-zugewinnausgleich-bei-einer-zugewinngemeinschaft#topedit