Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz, Fernbeziehung

Jochen1984 Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag Juni 13, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2013 - Geändert am 9. Januar 2019 um 05:34
 Jochen1984 - 18. Juni 2013 um 20:05
Liebe Community,

kurz zu meiner Situation: Nach Beendigung meines Studiums wohnte ich von November 2012 bis Ende April 2013 "zur Untermiete" bei meiner Freundin in der Stadt A. In dieser Zeit war ich ALG-2-Empfänger und auf Jobsuche. In Stadt A habe ich auch seit November 2012 meinen Erstwohnsitz angemeldet. Nun wohne ich seit Anfang Mai 2013 zwecks Job in Stadt B. Stadt B liegt knapp 500 km von Stadt A entfernt. In Stadt A habe ich keinen eigenen Haushalt und auch keinen finanziell nachweisbaren Beitrag zum Haushalt geleistet. Ich habe nur einen Haushalt und der befindet sich seit Mai 2013 in Stadt B. Aber ich habe mit meiner Freundin in Stadt A gewissermaßen meinen Lebensmittelpunkt, den ich jedes zweite Wochenende heimsuche.

Nun stehe ich vor der folgenden Entscheidung:

Weiterhin in Stadt A den ersten Wohnsitz angemeldet lassen und in Stadt B den Zweitwohnsitz anmelden.

Erstwohnsitz in Stadt B anmelden.

Entscheidungskalkül: Zweitwohnsitzsteuer (12 x 46,- €) in Stadt B vs. etwaige steuerliche Erleichterungen durch Geltendmachung der Pendelfahrten zwischen Stadt B und Stadt A.

Teile meines Freundeskreises raten mir zwingend zur Variante "Zweitwohnsitz in Stadt B", da es sich finanziell am Ende des Tages lohnen würde und steuerliche Rückzahlungen die Variante "Erstwohnsitz in Stadt B" überkompensieren würden. Meine Bedenken: Steuerhinterziehung! => Vortäuschen einer doppelten Haushaltsführung vs. Definition des Lebensmittelpunktes (Lohnsteuerrichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4-8 LStR 2005).

Zusatzinfo: Ich habe kein Auto und nutze je nach preislicher Lage eine Mitfahrgelegenheit (nicht belegbar da Barzahlung) oder die Bahn (belegbar).

Frage(n): Zu welcher Variante würdet ihr mir aus rein finanziellen Gesichtspunkten raten, liebe Community? Falls ihr mir zur Variante "Zweitwohnsitz in Stadt B" ratet: Welche Belege braucht das Finanzamt? Habe ich vllt. etwas komplett übersehen?

Besten Dank schon einmal im Voraus!

1 Antwort

Lieber Jochen1984,
an deiner Stelle würde ich mich einfach für die erste Variante entscheiden: in Stadt A den ersten Wohnsitz angemeldet lassen und in Stadt B den Zweitwohnsitz anmelden. Nun ja, von Steuerhinterziehung kann meiner Meinung nach nicht die Rede sein, wenn du deinen eigenen Hausstand unterhältst (du bist ja Untermieter). Ein Untermietvertrag liegt vor oder? Diese Aufwendungen kann man gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Ach ja, noch ein Tipp: Nimm lieber die Bahn. Es gibt doch dieses Wochenend-Ticket. Man braucht etwas länger Zeit, aber du kannst zumindest alles absetzen.
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Jochen1984 Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag Juni 13, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2013
Geändert am 9. Januar 2019 um 05:41
Besten Dank für deine Antwort!
Ich habe mich jetzt auch für die erste Variante mit dem Zweitwohnsitz in Stadt B entschieden. Zudem werde ich demnächst mal einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Habe das Gefühl, dass ein Fachmann aus der Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz-Geschichte sowie aus diversen Studienaltlasten (z.B. BAföG-Studiendarlehensrückzahlung) und zahlreichen Bewerbungsprozessen sehr viel mehr für mich rausholen kann als ich - egal mit welchen tollen Hilfsmitteln ich arbeiten würde.
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Jochen 1984! Hallo, bitte verstehe mich nicht falsch, aber mich würde interessieren, warum du dich für die Variante B entschieden hast. Wenn ich ganz ehrlich bin, verstehe ich deine Entscheidungsgründe nicht.
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LL! Warum verstehst du meine Entscheidungsgründe nicht? Du hast mir doch auch zu dieser Variante (Erstwohnsitz in Stadt A, Zweitwohnsitz in Stadt B) geraten ;) Ich habe die Hoffnung, dass sich diese Variante am Ende des Tages finanziell rechnet.
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