Stellt eine Schwangerschaft einen Härtefall dar?

tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 - Geändert am 25. Januar 2019 um 04:57
faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 2. September 2013 um 12:08
Guten Tag zusammen!
Ich hoffe, jemand unter euch kennt sich mit Mietrecht aus. Meine Freundin hat vor ihrer Auswanderung nach Österreich ihre Wohnung in Deutschland vermietet. Mietvertrag läuft bis Mai 2014. Da sie jetzt schwanger ist, will sie gerne nach Deutschland und in ihre Wohnung einziehen. Nun lautet die Frage, ob ihre Schwangerschaft einen Härtefall darstellt und sie deswegen den Mietvertrag vorzeitig kündigen darf.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen.
MfG

2 Antworten

Hallo!

Lies mal § 573 BGB zur ordentlichen Kündigung durch den Vermieter an:

§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 7
Geändert am 25. Januar 2019 um 05:02
Hallo!
Wenn die Schwangerschaft in einem fortgeschrittenen Stadium ist und der Umzug die Gesundheit der werdenden Mutter bzw. die des ungeborenen Kind schaden wird, nehme ich an, dass der Mietvertrag gekündigt werden kann. Aber ich würde sagen, die Betroffene soll die Sache ohne juristische Auseinandersetzung regeln. Schwer zu glauben, aber nette Leute gibt es immer.
LG
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