Habe ich mit einem Strafmaß strafrechtlich zu rechnen?

nizar.nizar Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch August 21, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: August 21, 2013 - 21. August 2013 um 13:03
 Yvonnes.K - 21. August 2013 um 16:29
hi Leute, ich versuchs so kurz wie möglich zu halten:
zahle momentan 500 Euro an meine Kinder( aus meiner zweiten Ehe). Sie sind in Deutschland ansässig. Grob gesagt ich habe meiner noch Ehefrau verheimlicht , dass ich in meiner Heimat verheiratet bin. Es war arrangierte Ehe. Es war falsch , das weiß ich. Doch ist meine noch Ehefrau aus zwei Grunden sehr sauer: Zuerst habe ich ihr verheimlicht , dass ich mit einer algerischen Frau eigentlich noch verheiratet bin ( Polygamie ist im Lande unterboten). Dazu kommt die Sache mit dem Kinderunterhalt. Den habe ich aus finanziellen Gründen 05 Monate abgestellt.
Sollte es zu Gericht kommen , habe ich mit einem Strafmaß strafrechtlich zu rechnen?
Ich bin Ersttäter.

1 Antwort

O.o auf dich kommen bestimmt zwei Strafanzeigen zu. Eine wegen Doppelehe und die zwote wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Viel Spaß!!
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