Pflichtteil entziehen

Gelöst
MADAME.D Beiträge 10 Mitglied seit Montag November 5, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: September 4, 2013 - Geändert am 17. Juli 2019 um 02:45
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 - 3. September 2015 um 08:58
Hallo erstmal aus Köln!

Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Leider muss ich etwas weiter ausholen, um die Situation klarer schildern zu können. Ich hoffe, das ist ok.

Ich bin 52 Jahre alt. Mein Ex-Mann hat an mir kein gutes Haar gelassen und will mir alles nehmen, alles was mir lieb war. Durch eine gefälschte Vollmacht hat er mein ganzes Vermögen verkauft: 3 Immobilien, einen Wagen. Mit meinem besten Anwalt konnte ich mein Geld zurückkriegen. Doch was mir die Seele zerstört, ist, dass er meine/unsere Tochter gegen mich aufgehetzt hat. Sie hat gegen mich im Gerichtssaal ausgesagt. Die beiden (mein Mann und meine eigene Tochter) warfen mir vor, Prostituierte zu sein. Meine eigene Tochter, die mein Leben war, hat gelogen und das werde ich ihr nie vergessen, nie im Leben!

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich will sie enterben. Ich weiß, man muss ein Testament hinterlassen, das ist mir klar. Aber ich will ihr auch den Pflichtteil entziehen. Ich sehe nicht ein, dass sie was von mir bekommen soll. Meine Bemühungen, sie als Tochter zurückzugewinnen, habe ich vor langer Zeit eingestellt. Es bringt einfach nichts.

1 Antwort

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 17. Juli 2019 um 02:48
Hallo,

es ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, den Pflichtteil zu streichen, bei Mord oder Trachten nach dem Leben z.B. Aber so schlimm ist es in den seltenen Fällen wirklich. Die Pflichtteilssansprüche sollen Erben auch vor solchen Kurzschlusshandlungen schützen. Es kann immer mal Streit geben, aber die Drohung "Ich enterbe dich, wenn du nicht ...", ist dann nicht wirksam. Man wird also nicht erpressbar. ;)

Also lieber noch mal durchatmen. Was nach dem Tod passiert, kann Ihnen in den meisten Fällen dann auch egal sein.

LG Costard
2