Mietwagen

Fright24 - 25. November 2010 um 10:23
 Halma - 25. November 2010 um 10:25
Guten Tag,

ich habe per Internet bei einem großen Autovermieter einen Wagen bestellt. Kategorie Polo/Corsa etc.
Dann stand aber nur ein Smart zur Abholung bereit, der eindeutig eine Kategorie niedriger einzustufen ist. Der Vermieter sagte, dass der doch auch fährt und genau so gut wäre, ich müsste dann halt nur den Preis der niedrigeren Kategorie zahlen.

Er konnte mir keinen anderen Wagen mehr anbieten, also bin ich gegangen und habe wo anders gemietet (viel teurer) weil ich 4 Personen transportieren musste.

Kann mich der erste Autovermieter irgendwie zur Verantwortung ziehen?

Danke!

1 Antwort

Im Gegenteil: Sie können den ersten Vermieter haftbar machen. Er hat seinen Vertrag nicht erfüllt. Aus diesem Grund mussten Sie sich ein anderes (teureres) Auto mieten. Die Kosten zwischen dem Preis der ersten Autovermietung und dem was Sie tatsächlich bezahlen mussten, diese Differenz ist Ihr Schaden, den der erste Autovermieter verursacht hat. Diesen können Sie verlangen und notfalls gerichtlich (auf seine Kosten) geltend machen!
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