kann man Schadenersatz einklagen , wenn man ein Feiersaal ( für 600 Gäste vermietet hat) aber nur 400 Gäste darin empfangen konnte? Meine Schwester hat dadurch bestimmt 5000€ verloren.
Bei einer Hochzeit handelt es sich um keine gewerbliche Veranstaltung , daher kann keine Gewinnerzielungsabsicht im Raum liegen. Daher sehe ich keinen Sinne den Veranstalter anzuklagen.