vlt. habe ihr lust an dem Fall mit zu knobeln.
nachdem der Mann meiner Cousine den Scheidungsantrag eingereicht hat, ist er für ein Auslandssemester in die USA geflogen. Ein Jahr hat er es vor dort zu bleiben. Da es um Scheidung im Härtefall geht , will seine Frau die Scheidung so schnell wie möglich haben.
Kann er sich in dem Falle Anwaltisch vertreten lassen oder bedarf sein Willenserklärung sein persönliche Anwesenheit? Was könnt ihr mir dazu sagen ?
Guten Morgen !
Da ich mich mit dem Recht nicht auskenne, habe ich diesen Auszug diesbezüglich rausgegoolt. Lies mal auch dazu den Artikel Hier http://www.recht-finanzen.de/faq/2645-was-man-zur-willenserklarung-wissen-muss
Wirkung der Erklärung des Vertreters (§ 164)
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.