Wegen Mietrückstand vor der Tür setzen?

Libéka.pAparoni Message postés 92 Date d'inscription Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 17. Januar 2014 um 14:47
dIalara.Tu Message postés 18 Date d'inscription Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 - 20. Januar 2014 um 14:35
Darf mich mein Vermieter wegen Mietrückstand vor der Tür setzen? ab und zu wird mir mein Lohn zu spaet überwiesen. Der Vermieter stand heute vor meiner Tür und kam mit seinen Androhungen an , uns ( mich und meine Familie) herausschmeißen. Darf er es als Vermieter?

2 Antworten

GruÃY Gott Message postés 18 Date d'inscription Donnerstag November 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: August 6, 2014 1
20. Januar 2014 um 12:14
klar doch! darf er es tun.. Ich- als Verlierer - würde ich das nicht dulden. Ok wenn mein Mieter sich mit mir vor dem Monatsende melden würde , waere das ok.. 02 drei mals im Jahr kann man ein Auge zudrucken, aber nicht monatlich.. Man hat auch persönliche Verpflichtungen.
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dIalara.Tu Message postés 18 Date d'inscription Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 1
20. Januar 2014 um 14:35
Und ob er das darf!!!! Lies mal das hier: http://www.recht-finanzen.de/faq/171-fristlose-kundigung-bei-mietruckstand#top
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