pamelahahn584
Beiträge19Mitglied seitDonnerstag 16 Mai 2013StatusMitgliedZuletzt online: 6 Oktober 2014
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23 Jan 2014 à 12:01
pamelahahn584
Beiträge19Mitglied seitDonnerstag 16 Mai 2013StatusMitgliedZuletzt online: 6 Oktober 2014
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28 Jan 2014 à 13:51
mein Vater ist von uns gegangen. Vorgestern wurde sein Testament eröffnet. Es hat sich herausgestellt , dass er mich enterbte.Soviel ich weiß , gibt es im deutschen Recht kein Enterben. Also mein Pflichtteil muss mir zustehen. Wie wird dann dieses Pflichtteil berechnet? Er hat eine Gattin und ein Sohn aus der zweiten Ehe hinterlassen. Danke.
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Pflichtteilsquote: wie viel würde mir als Pflichtteil zustehen?
28 Jan 2014 à 13:51