salli zusammen,
hoffe jemand mir kann bei meinem Problem helfen.
Bin schweizerisch , mit tunesischem Hintergrund. Meine " noch" Ehefrau ist deutsch. Nun wollen wir uns scheiden lassen und sie will nach Scharland wieder. Ich will dort bleiben also at home.in Basel. Welches Recht wird hier angewendet? Das deutsche ? Das schweizerische? Es geht um gemeinsame Kinder, deren
Sorgerecht ich bekommen will. Sie sind schweizerischer Staatsbürgschaft : 12 und 11.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Adieu