Schweiz
Beiträge4Mitglied seitDienstag Juni 10, 2014StatusMitgliedZuletzt online:August 11, 2014
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10. Juni 2014 um 18:06
picko -
12. Juni 2014 um 17:14
salli zusammen,
hoffe jemand mir kann bei meinem Problem helfen.
Bin schweizerisch , mit tunesischem Hintergrund. Meine " noch" Ehefrau ist deutsch. Nun wollen wir uns scheiden lassen und sie will nach Scharland wieder. Ich will dort bleiben also at home.in Basel. Welches Recht wird hier angewendet? Das deutsche ? Das schweizerische? Es geht um gemeinsame Kinder, deren Sorgerecht ich bekommen will. Sie sind schweizerischer Staatsbürgschaft : 12 und 11.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Adieu
soviel ich es im Netz gelesen habe , ist das innerstaatliche Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten gemäß Art. 4 des Haager
Übereinkommens massgebend