Ich arbeite als Kraftfahrer, habe eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 70 Stunden und bekomme keine Überstunden bezahlt. Im Vertrag steht, dass alle Überstunden mit Lohn abgegolten werden. Ist das rechtens?
Rechtens ist es nicht. Ich zitiere aus dem § 21a ArbZG:
"(4) 1 Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
2 Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden."