Sonderkündigung trotz Leistungsablehnung abgelehnt?!

pamelahahn584 Beiträge 19 Mitglied seit Donnerstag Mai 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 6, 2014 - 29. September 2014 um 16:39
nullzwigater Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag September 11, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 19, 2015 - 7. Oktober 2014 um 10:34
Hallo ! wie geht man gegen eine KVZ-Haftpflichtversicherung vor, die eine Sonderkündigung trotz dreifacher Beitragserhöhung nicht akzeptieren will?
die Sonderkündigungsvoraussetzungen sind da:
Sonderkündigungsgrund: Leistungsablehnung
Also Kündigungsschreiben habe ich per Einschreiben innerhalb einer Woche.
Mein Termin mit dem Anwalt ist nächste Woche. Daher wollte ich ich hier eine Idee haben. Vll ist einer unter euch davon betroffen.
Danke.
L.G

3 Antworten

nullzwigater Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag September 11, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 19, 2015 12
30. September 2014 um 15:55
Hi, Es muss doch einen Grund für die Leistungsablehnung vorliegen. Sollten Sie beispielsweise wegen Trunkenheit am Steuer gewesen sein und einen Unfall versaut , wird die KVZ- Versicherung zwar für die Kosten aufkommen , jedoch die Beiträge erhöhen.
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pamelahahn584 Beiträge 19 Mitglied seit Donnerstag Mai 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 6, 2014 1
6. Oktober 2014 um 13:33
danke der Rückmeldung.
Es geht nur darum, dass ich blöderweise vergessen habe , meine Kontaktlinsen einzusetzen. hab dann falsch geparkt. Daher die Schäden. Es muss doch reichen Bußgeld in Höhe von 80 Euro an die Polizei bezahlt zu haben. Wie viel muss ich noch zahlen? Jeyzy will ich nur diese Sch... Versicherung kündigen.
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nullzwigater Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag September 11, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 19, 2015 12
7. Oktober 2014 um 10:34
bei unberechtigter Beitragserhöhung hat ein Versicherungsnehmer die Versicherung zu kündigen. Wenn Sie Ihre Brille beim Autofahren nicht aufgesetzt haben , kann man nur von Selbstverschuldung reden. Da wird es nicht die Rede von Sonderkündigungsgrund sein. In dem Fall haben Sie den "normalen Weg" zur Kündigung zu nehmen.
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