Guten Tag! mein Lebensgefährte und ich haben jeweils einen Glasversicherungsvertrag. Da wir neulich zusammengezogen , will ich meinen 01-Jahriger Vertrag kündigen. Denn die im DFV -Vertrag versicherten Sachen habe ich verkauft / an Hilfsorganisation verteilt. Ist dies möglich? Wäre dann ein anerkennbarer Sonderkündigungsgrund?
Nach Heirat oder Haushaltszusammenlegung , besteht auch wieder die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der jüngeren Hausratsversicherung zu kündigen , eine Doppelversicherung (Mehrfachversicherung) zu vermeiden.Doch ratsam ist es immer die Versicherungsunterlagen nachzuprüfen oder vor Ort nachfragen.