Wie wird der Unterhalt brechenet?

Gelöst
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 6. Januar 2015 um 14:32
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 12. Januar 2015 um 09:41
Hallo,
Es geht um meinen Bruder. Der ist deutsche- Tunesisch. Hat seine zukünftige Frau vor 15 Jahren geholt. 03 Kinder haben die beiden. Sie ist ja Hausfrau.( ausgebildete Frisörin) 02 Kinder im Alter von 12 Jahren und ein 04 jähriger . Es geht jetzt darum , dass er sich scheiden lassen will. Er ist Inge. von Beruf. kriegt 4200€ Netto.
Sollte es doch zur Scheidung kommen, wie wird der Unterhalt abgerechnet? Muss er ihr Unterhalt zahlen? Sie hat schließlich Ausbildung und kann sie selber besorgen. Kinder kriegen sowieso Kindergeld. Wie sieht es rechtlich aus? Danke

3 Antworten

die Berechnung des Unterhalts bemisst sich nach Einkommen , Schulden, bla bla ... ich denke auf jeden Fall gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Darüber habe ich in vielen Stellen gelesen. Mir ist nun unbekannt , ob sie im 2015 aktualisiert worden ist. Das muss dir jemand anderer sagen.
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Aus Ã-sterreich Beiträge 14 Mitglied seit Donnerstag November 28, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 9, 2015 3
9. Januar 2015 um 16:35
Guten Tag !
Die Unterhaltserpflichtung Ihres Bruders seiner noch Ehefrau gegenüber besteht nur im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit, die aufgrund der von Ihnen verlangten Einkommensbelege überprüft werden soll. Doch im Grunde-genommen auf Basis der Düsseldorfer Tabelle.Sie wurde nämlich zum Beginn des Jahres geändert. Eine guten Übersicht finden Sie in diesem Praxistipp
Ich hoffe , ich habe Ihnen ggb. weiter geholfen;
MfG
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
9. Januar 2015 um 16:56
Vielen Dank an euch allen für eure großartige Hilfe.

Doch hat mein Bruder ein Deal mit ihr gemacht , einen Unterhaltsvertrag mit Teilverzicht ( aus ihren Anspruch) verfasst. Für die Kinder wird er sorgen. Dass die zukünftige Ex- Frau auf ihren Unterhalt verzichtet , ist schon mal was. Ihm ist ein Stein vom Herzen gefallen.
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anonymer Benutzer
10. Januar 2015 um 16:52
Auf Unterhalt vor der Scheidung kann man gar nicht verzichten.

Verzichte auf Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung müssen notariell beurkundet werden.

Vereinbarungen, die diesem oder jenem widersprechen sind unwirksam.
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
12. Januar 2015 um 09:41
o.o .... Das muss mein Bruder nicht gewusst haben, ich auch nicht... o.o. danke dem Info S.H... Dann wird er einen neuen Weg finden müssen , diese Unterhaltssache abzuklären. Mann. Man dachte , dieses Problem wäre gelöst. Vielen Dank nochmal.
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