faulsack86
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hallo, folgende Frage bitte/ Könnte die Einbürgerung verweigert werden, beziehungsweise die Staatsbürgerschaft abgezogen, wenn man sein unterhaltsberechtigtes Kind keinen Unterhalt zahlt? Dabnke den Antworten schon mal.
Bin zwar kein Fachmann, doch kann ich mir vorstellen ,dass dem Einen die Staatsbürgerschaft bei solchen gesetzlichen Verstoßen verweigert werden kann... Unter welchen Umständen man die Staatsbürgerschaft entzogen wird liest man in diesem Text nach