Ist eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente möglich?

Gelöst
mirsomir Beiträge 119 Mitglied seit Sonntag Januar 5, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 11, 2022 - 17. Februar 2015 um 15:18
horstt Beiträge 7 Mitglied seit Freitag März 27, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2015 - 29. März 2015 um 10:26
Servus zusammen,

Ich war vor kurzer Zeit wiedermal krank, und musste natürlich zum Arzt, und dort habe ich zwei Medikamente verschrieben bekommen. Als ich die Medikamente in der Apotheke besorgen wollte, musste ich fast 20 Euro dazu zahlen. Sie meinten das ich mit dem Rezept nur einen bestimmten Preis umsonst bekommen, bzw. das die Krankenkasse zahlt, aber für die Differenz muss ich selber aufkommen.

Wieso habe ich dann überhaupt eine Krankenkasse wen ich selber für meine Medikamente bezahlen muss?

Gibt es denn Möglichkeiten um von dieser Zuzahlung befreit zu werden?

2 Antworten

Gesperrt profil
18. Februar 2015 um 00:03
So funktioniert das System halt. Mit einem Rezept das die der Arzt gibt, wird nur ein bestimmter Preis bezahlt, da die Krankenkassen nicht jeden Preis bezahlen wollen den die Hersteller festlegen.
Für die Medikamente werden sogenannte Festbeträge entrichtet, und für diese kommt dann die Krankenkasse auf, also falls dir der Arzt ein Medikament verschreibt das diesen Preis überschreitet, dann ist er verpflichtet den Patienten darauf hinzuweisen.

Damit es nicht zu Situationen kommt wie bei dir.

Möglichkeiten um von der Zuzahlung befreit zu werden gibt es meines Wissens nicht, außer du wirst chronisch krank. Dann hast du für einige Sachen Zuzahlungen zu machen, aber die unterscheiden sich von den Zuzahlungen die gewöhnliche Patienten machen.

Mehr darüber findest du hier ( http://www.gerichte-und-urteile.de/zuzahlungen-fuer-medikamente-zuzahlungsbefreiung-moeglich/ ), es ist einigermaßen ein interessantes Thema, und auf der Seite findest du interessante Sachen darüber.

So kannst du genau herausfinden wieso du die Zuzahlungen machst.
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horstt Beiträge 7 Mitglied seit Freitag März 27, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2015 2
29. März 2015 um 10:26
Erst wenn der Versicherte zwei Prozent seines HAUSHALTSEINKOMMENS zugezahlt hat, ist eine Befreiung möglich. Bei vorliegen einer schwerwiegend chronischen Erkrankung beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Die Befreiung gilt dann für alle mit dem Versicherten im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern Sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben. Nur wegen einer "Nichtveranlagungsbescheinigung" wird NIEMAND befreit!
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