Mond.Bond
Message postés91Date d'inscriptionMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 201520 19. März 2015 um 10:08
Guten Tag!
Dann sprechen Sie Ihrem Mieter eine ordentliche Wohnungskündigung aus. Ihr Schwager gilt als enges Familienmitglied.Daher können Sie Eigenbedarf melden . Die Kündigungsfrist hängt jedoch mit der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses zusammen.Dieser Text könnte Ihnen diesbezüglich Hilfe sein