Kündigung des Mietvertrags wegen "schlechtem Ruf"

Kacha - 19 Mär 2015 à 17:17
Liffew Beiträge 2 Mitglied seit Freitag 3 März 2017 Status Mitglied Zuletzt online: 7 März 2017 - 7 Mär 2017 à 23:49
Guten Abend zusammen,
Es ist meine erste Frage hier und werde es kurz machen.
Meine Bekannte hat heute ein Kündigungsschreiben Ihres Mietvertrags erhalten.Mit der Begründung: Ihre Nachbarn klagen über ihren Ruf( sie wohnt in einem türkisch- muslimischen Wohnviertel). Vermieter ist selber türkischer Staatsbürger. Bin kein Ausländerfeindlich.Doch ein schlechter Ruf hat seine Definition bei nicht Europaeier. Ist so was zulässig? Was kann man in so einem Fall tun?Danke euch

5 Antworten

Finandolo Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch 25 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 26 März 2015 1
25 Mär 2015 à 10:35
Nein, das kann man nicht, auf jeden Fall sofort den Anwalt konsultieren und in Berufung gehen.
Vielen Dank Finandolo der schnellen Antwort...
Habe schon einen Termin mit meinem Anwalt gemacht. Mal schauen , wie es weiter laufen soll. Leider finde ich keine prassende Vorgehensweise im Netz gefunden.
Liffew Beiträge 2 Mitglied seit Freitag 3 März 2017 Status Mitglied Zuletzt online: 7 März 2017 1
7 Mär 2017 à 23:49
Das ist kein rechtskräftiger Grund und kann sofort angefochten werden. Aber ich würde mich sofort an einen Fachanwalt oder zumindest an den Mieterschutzbund wenden
Butterbub Beiträge 24 Mitglied seit Dienstag 16 August 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 29 September 2017 4
23 Jan 2017 à 16:14
Starkes Stück. Bitte um Update. Was hat der Anwalt gesagt und wie hat der Vermieter darauf reagiert? Wie ist die Sache weitergegangen?
Feierabendbier Beiträge 54 Mitglied seit Donnerstag 15 September 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 8 Februar 2017 56
25 Jan 2017 à 15:57
vor allem an was macht er denn diesen "schlechten Ruf" aus?

haben sich die Nachbarn wegen Ruhestörung u.ä. schon mehrmals beschwert? Man darf auf keinen Fall mir nichts, dir nichts seinen Mieter rauswerfen.
TheMelly Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag 19 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 19 März 2015 1
19 Mär 2015 à 21:05
Wenn es so im Vertrag ferngehalten ist.
Danke TheMelly dem Feedback.... Zur Kündigung des Mietvertrags wegen schlechtem Ruf" steht natürlich nix finden. Außerdem lässt sich dies anders definieren. Als ich mich mit meinem Vermieter telefonisch in Verbindung setzte , meinte die Nachbarn haben sich deswegen beschwert , dass mich immer neue Gesichter zu Besuch habe, dass ich viele Bierkasten kaufe... Das ist doch Blödsinn , keiner kann mir doch verbieten, zu saufen oder neue Leute bei mir zu empfangen , solange dies nicht mit der Hausordnung in Konflikt kommt.
Eins von Beiden: entweder bin ich falsch informiert oder bin ich im falschen Film.