Profitieren nur die deutschen vom Bafög?

isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 13. April 2015 um 12:04
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 14. April 2015 um 13:23
Hallo Leute!
ich habe eine Frage an euch:
nur die deutschen haben Anspruch auf BAFÖG " Studentengeld" also wenn eine aus dem Ausland kommt , mit ihrem deutschen Mann in Deutschland lebt und sich als Masterstudentin an einer deutschen meldet , in diesem Fall kann sie von einem Bafög profitieren?

2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
13. April 2015 um 19:00
Wenn man bei Google "Ausländer BaföG" eingibt, erhält man an erster Stelle folgenden Link zu einer Seite, die viel erklärt:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php
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S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
14. April 2015 um 11:45
Ausländer können Leistungen nach dem BAföG in der Regel dann beanspruchen, wenn sie ein von der Ausbildung unabhängiges Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen ? etwa weil sie hier aufgewachsen sind oder ihr Aufenthaltsrecht von hier lebenden Eltern oder vom Partner ableiten.
Wenn sie hier leben dürfen, weil sie geheiratet haben , dann besitzen sie eigentlich Bafög beantragen , ich bin aber KEIN Anwalt für soziales Recht , das ist meine persönliche Interpretation .... Durch eine Ehe mit einem deutschen Partner ist das unabhängige Aufenthaltsrecht gewährleistet
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
14. April 2015 um 13:23
Durch eine Ehe mit einem deutschen Partner ist das unabhängige Aufenthaltsrecht gewährleistet

Das stimmt meines Wissens so uneingeschränkt nicht.

Soweit ich weiß, muss die ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 31 AufenthG drei Jahre in der Bundesrepublik bei rechtmäßigem Aufenthalt bestanden haben, bevor der ausländische Ehegatte eine eigenständige eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis erhält.
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