Kriegt man die Fehltage wegen Kita-Streik bezhalt?

Dina.Din Beiträge 64 Mitglied seit Donnerstag August 14, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 - 7. Mai 2015 um 15:35
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 - 13. Mai 2015 um 08:54
Hallo Kurze Frage: woher soll ich wissen , ob meine Kita vom Streik betroffen ist? Kriege ich meine Fehltage bezahlt?Danke schön der Aufmerksamkeit und evll. den Antworten.

4 Antworten

S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
8. Mai 2015 um 15:29
Leidergottes muss ich Sie mit meiner Antwort beunruhigen ,denn Kita-Streik gilt als Hohe Gewalt. Fehltage werden entweder vom Urlaubssaldo abgezogen.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
8. Mai 2015 um 16:15
"Leidergottes muss ich Sie mit meiner Antwort beunruhigen"

Ich halte das für falsch.

Nach allem, was man so liest, bekommt man, wenn man wegen des Kita-Streiks nicht arbeiten kann, Lohnfortzahlung ohne, dass die Fehltage auf das Urlaubskonto angerechnet werden.

Das ganze misst sich an § 616 BGB.
Ziemlich gut dargestellt ist das hier: >>>

https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Arbeitsrecht_im_Kita-Streik
twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
8. Mai 2015 um 16:37
hmm, ich finde die beiden Vorredner haben ja Recht mit deren Aussagen... Kita--streik , genau wie jeder Streik gilt als Hohe Gewalt.... Doch der Arbeitnehmer würde Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Klar aber soll der Streik lange dauern wird dieser Anspruch wegfallen. Und bisher ist nur die Rede von offenem Kita-Streik.. Damit liegt die Antwort - nach meiner Meinung nach - in Grauzone.
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 4
13. Mai 2015 um 08:54
Auch wenn gestreikt wird, aber von Ihnen aber eine Arbeitsbereitschaft hergestellt ist, besteht ein Fortzahlungsanspruch. Ansonsten würde ich mal die Gewerkschaft zwecks Ausgleichszahlung ansprechen.(Streikkasse)