Kriegt man die Fehltage wegen Kita-Streik bezhalt?
Dina.Din
Message postés64Date d'inscriptionDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
-
7. Mai 2015 um 15:35
Danny1983
Message postés17Date d'inscriptionMittwoch Mai 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Juni 15, 2016
-
13. Mai 2015 um 08:54
Hallo Kurze Frage: woher soll ich wissen , ob meine Kita vom Streik betroffen ist? Kriege ich meine Fehltage bezahlt?Danke schön der Aufmerksamkeit und evll. den Antworten.
Lesen Sie auch:
Kriegt man die Fehltage wegen Kita-Streik bezhalt?
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 8. Mai 2015 um 16:15
"Leidergottes muss ich Sie mit meiner Antwort beunruhigen"
Ich halte das für falsch.
Nach allem, was man so liest, bekommt man, wenn man wegen des Kita-Streiks nicht arbeiten kann, Lohnfortzahlung ohne, dass die Fehltage auf das Urlaubskonto angerechnet werden.
Das ganze misst sich an § 616 BGB.
Ziemlich gut dargestellt ist das hier: >>>
twenty two
Message postés86Date d'inscriptionMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 8. Mai 2015 um 16:37
hmm, ich finde die beiden Vorredner haben ja Recht mit deren Aussagen... Kita--streik , genau wie jeder Streik gilt als Hohe Gewalt.... Doch der Arbeitnehmer würde Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Klar aber soll der Streik lange dauern wird dieser Anspruch wegfallen. Und bisher ist nur die Rede von offenem Kita-Streik.. Damit liegt die Antwort - nach meiner Meinung nach - in Grauzone.
Danny1983
Message postés17Date d'inscriptionMittwoch Mai 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Juni 15, 20164 13. Mai 2015 um 08:54
Auch wenn gestreikt wird, aber von Ihnen aber eine Arbeitsbereitschaft hergestellt ist, besteht ein Fortzahlungsanspruch. Ansonsten würde ich mal die Gewerkschaft zwecks Ausgleichszahlung ansprechen.(Streikkasse)