Kriegt man die Fehltage wegen Kita-Streik bezhalt?

Dina.Din Beiträge 64 Mitglied seit Donnerstag 14 August 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 19 November 2015 - 7 Mai 2015 à 15:35
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch 13 Mai 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 15 Juni 2016 - 13 Mai 2015 à 08:54
Hallo Kurze Frage: woher soll ich wissen , ob meine Kita vom Streik betroffen ist? Kriege ich meine Fehltage bezahlt?Danke schön der Aufmerksamkeit und evll. den Antworten.

4 Antworten

S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch 1 April 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 9 November 2015 32
8 Mai 2015 à 15:29
Leidergottes muss ich Sie mit meiner Antwort beunruhigen ,denn Kita-Streik gilt als Hohe Gewalt. Fehltage werden entweder vom Urlaubssaldo abgezogen.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 223
8 Mai 2015 à 16:15
"Leidergottes muss ich Sie mit meiner Antwort beunruhigen"

Ich halte das für falsch.

Nach allem, was man so liest, bekommt man, wenn man wegen des Kita-Streiks nicht arbeiten kann, Lohnfortzahlung ohne, dass die Fehltage auf das Urlaubskonto angerechnet werden.

Das ganze misst sich an § 616 BGB.
Ziemlich gut dargestellt ist das hier: >>>

https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Arbeitsrecht_im_Kita-Streik
twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch 8 Mai 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 23 November 2015 12
8 Mai 2015 à 16:37
hmm, ich finde die beiden Vorredner haben ja Recht mit deren Aussagen... Kita--streik , genau wie jeder Streik gilt als Hohe Gewalt.... Doch der Arbeitnehmer würde Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Klar aber soll der Streik lange dauern wird dieser Anspruch wegfallen. Und bisher ist nur die Rede von offenem Kita-Streik.. Damit liegt die Antwort - nach meiner Meinung nach - in Grauzone.
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch 13 Mai 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 15 Juni 2016 4
13 Mai 2015 à 08:54
Auch wenn gestreikt wird, aber von Ihnen aber eine Arbeitsbereitschaft hergestellt ist, besteht ein Fortzahlungsanspruch. Ansonsten würde ich mal die Gewerkschaft zwecks Ausgleichszahlung ansprechen.(Streikkasse)