Wegen Rücktritt vom Kaufvertrag zur Rechenschaft ziehen?

Gelöst
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 11. Mai 2015 um 17:10
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 12. Mai 2015 um 16:35
hallo,
kann man einen potentiellen Kauefer einer Immobilien wegen Rücktritt vom Kaufvertrag zur Rechenschaft ziehen? Es geht nun , dass die Parteien einen Kaufvertrag schon im Januar 2015 unterschrieben haben, bis die Sache mit den gemeinsamen Mieteigentümer aufgeklart hat, hat es bis März gedauert... Nun rief der Typ meinen Schwager an( der Haupteigentümer) meinte zu dem " es tut mir Leid" genug Geld habe ich nicht das Wohnhaus zu kaufen. Hab mich verrechnet.

2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
11. Mai 2015 um 19:37
Wenn der Kaufvertrag, wie es vorgeschrieben ist, notariell beurkundet wurde, hat der Käufer kein Rücktrittsrecht. Er hat den Kaufpreis zu bezahlen.

Der notarielle Kaufvertrag dürfte eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel enthalten, sodass leicht gegen den Käufer vollstreckt werden kann. Ob allerdings etwas bei ihm zu holen sein wird, steht auf einem anderen Blatt.

Der Verkäufer hat dagegen bei Zahlungsverzug des Käufers ein Rücktrittsrecht und kann Schadensersatz verlangen.

Wurde der Kaufvertrag nicht notariell beurkundet, ist er nichtig. Keine Parte kann von der anderen etwas verlangen.
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
12. Mai 2015 um 16:35
danke Perry_M der schnellen Antwort... Also ja , soviel ich weiß waren sie mal beim Notar... Meine Schwester( Ehefrau), der Makler , der potentielle Käufer und ein Miteingentuemer beim Notar... Ob die den Vorverkaufsvertrag auch notariell beurkundet haben, mag ich nicht zu wissen... Meine Schwester hat sie nur Ihr Verständnis gegeben, wegen dem Kauf... Danke dass Sie mich aufgeklärt haben, muss es jetzt selbe herausfinden... Lassen Sie mal hoffen , dass er doch notariell beurkundet wurde.Sonst hat meine Schwester sich früh zu früh gefreut.
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