Es genügt zwar, wenn der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen formlos, d.h. auch mündlich, ermächtigt, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Das ist in § 113 BGB geregelt.
Der kluge Arbeitgeber wird sich allerdings die Ermächtigung schriftlich nachweisen lassen, denn ihn trifft am Ende die Beweislast dafür, dass die Ermächtigung tatsächlich erteilt wurde.
Vielen Dank Herr Perry_M für die schnelle Antwort. Ich könnte damit kein Problem haben, ihr meine Erlaubnis schriftlich zu verfassen. Aber wenn ich nur wüsste, wie sie aussehen soll? Kann ich sie am PC tippen? Also soll ich sagen, "hiermit erlaube ich ... von ... bis ... zu arbeiten" plus Unterschrift? Würde das reichen? Oder muss man sie irgendwo beglaubigen?