Tier per Testament absichern, Kinder enterben

Gelöst
Liebe Oma - 1 Jul 2015 à 16:26
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag 21 Oktober 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 24 November 2015 - 3 Jul 2015 à 10:32
Hallo,
kann man seine Kinder enterben oder sein ganzes Vermögen an einen Tierverein geben? Vorausgesetzt man wird man das eigene Tier bis zu dessen Tode absichern.
Danke für Antworten

4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 223
1 Jul 2015 à 16:34
Kinder zu enterben ist kein Problem. Ihnen bleibt allerdings der Pflichtteil.

Ein Tierheim zum Erben einzusetzen, ist auch kein Problem.

Dem Tierheim kann man dann zur Auflage machen, das eigene Tier zu versorgen.

Um sicherzustellen, dass das Tier tatsächlich im gewollten Sinne versorgt wird, sollte man Testamentsvollstreckung anordnen, da sonst niemand die Beachtung der Auflage durchsetzt.
Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag 4 September 2012 Status Mitglied Zuletzt online: 10 November 2015 2
2 Jul 2015 à 14:33
Danke Perry_M für die Rückmeldung!

Ich bräuchte Ihren Rat. Meine beste Freundin meinte zu mir, ich solle einen Erbvertrag mit dem Tierverein abschließen, so kann ich meine Kinder richtig enterben. Sie haben mich zu meinen Lebzeiten vergessen, dann sollen sie auch mein Vermögen nach meinem Abgang vergessen. Was meinen Sie dazu?
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 223
2 Jul 2015 à 18:04
Ein Erbvertrag ist nicht notwendig und macht auch wenig Sinn.

Ein Testament genügt zur Enterbung.

Allerdings rate ich wegen der etwas komplizierten Regelungen im Hinblick auf die Tiere (Auflage usw.) zu einem notariellen Testament.
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag 21 Oktober 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 24 November 2015 13
3 Jul 2015 à 10:32
Liebe Oma! Ich rate Ihnen davon ab, einen Erbvertrag mit dem Tierheim-Verein abzuschließen. Denn da können Sie nicht mehr heraus. Folgen Sie dem Ratschlag meines Vorredners. Ein Testament lässt sich widerrufen oder ändern.