Wurden Sie verhört? Was wird Ihnen vorgeworfen? Haben Sie den Kaufvertrag vorgelegt? Haben Sie jetzt eine Anzeige am Hals? Wenn ja, weswegen? Diebstahl oder der Ankauf eines entwendeten Autos?
Strafe zur Hehlerei lautet:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sie müssen zuerst Ihre Unschuld nachweisen, dann können Sie den "Verkäufer" zur Rechenschaft ziehen. Ihr angezahltes Geld zurückverlangen Ich meine, das geht bei einem separaten Prozess. An Ihrer Stelle würde ich umgehend einen Anwalt nehmen.