Da es sich in Umgangs- und Sorgerechtsfragen IMMER um das Wohl des Kindes dreht, sollte das Kind auch gehört werden!
Sicherlich ist die Entscheidung eines Kindes eher emotional, doch durch Prozessbevollmächtigte wird das Interesse des Kindes vertreten. Die Meinung des Kindes ist also von Bedeutung in einer familienrechtlichen Verhandlung. Zumal bei einem 9-jährigen Kind auch schon ein gewisser Grad an Rationalität zu veranschlagen ist.
Sollten triftige rationale Gründe gegen die Entscheidung des Kindes sprechen, dann muss auch das Kind darauf vorbereitet werden.
Entscheiden nein - ein Kind sollte so etwas nicht entscheiden! Es liebt Mama und Papa gleichermaßen. Wie soll es keinem von euch wehtun? So etwas ist grausam. Angehört werden muss ein Kind bei einem gerichtlichen Verfahren ab dem 3. Lebensjahr. Es bekommt in jedem Fall einen Verfahrungsbeistand (Rechtsanwalt) gestellt (den dürfen Mama und Papa später bezahlen). Bei der Befragung sind der Richter, der Verfahrungsbeistand und das Kind anwesend.