Lieber Herr Perry M! : nein mit meinem Tippfehler meinte ich 15 / statt 12...
"Rückforderung beim Untzerhaltsbererchtigten ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich" Danke für das ergänzende Info(Bin nur Mensch und ein Mensch lernt nie aus)
Was die
Rückzahlung des Vorschusses angeht, muss ich ganz ehrlich sagen, dass eine entfernte Bekannte dazu aufgefordert wurde, den
Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Die Gründe blieben mir allerdings unbekannt.
Was Frau Marie.M angeht, bin ich mir sicher dass sie einen stärkeren Grund haben muss, in Ohnmacht zu fallen(Gott bewahre)
Das ist falsch..
Rückforderung beim Untzerhaltsbererchtigten ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.
Dazu sagt die Broschüre des Familienministeriums
www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Der-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
auf Seite 11:
"In welchen Fällen muss der
Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?
Hat das Kind zu Unrecht Unterhaltsvorschuss erhalten,
müssen Sie den Betrag ersetzen, wenn und soweit Sie
I
die Überzahlung verursacht haben durch vorsätzlich oder
grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder
nicht rechtzeitige Anzeige einer Veränderung in den Ver
hältnissen, die für die Leistung erheblich sind (s. nächster
Abschnitt), oder
wussten oder zumindest wissen mussten, dass dem Kind
der Unterhaltsvorschuss nicht oder nicht in der gezahlten
Höhe zustand.
Das Kind muss den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen,
wenn es nach Antragstellung
I
von dem anderen Elternteil in einem Monat Unterhalt
erhalten hat, der auf den in demselben Monat gezahlten
Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet wurde, oder
Waisenbezüge erhalten hat, die bei der Berechnung der
Höhe des Unterhaltsvorschusses hätten angerechnet
werden müssen."
" Sie bekommen den Vorschuss bis zum 15 Lebensjahr Ihres Kindes "
Das ist auch falsch.
Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt -- s. Broschüre S. 6
Hoffentlich hatte Marie-Louise das noch nicht gelesen und sich Sogen gemacht. da kann man als Alleinerziehende ja in Ohnmacht fallen, wenn man so etwas liest.