Kündigung der Wohnung

Gelöst
jungfrauhgw Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag September 15, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 15, 2015 - Geändert am 15. Juli 2019 um 03:29
 jungfrauhgw - 17. September 2015 um 11:57
Ich wohne nun seit 5 Jahren in einem uralten Bauernhaus mit Grundstück für Garten und Kleintierhaltung. Habe hier einiges an Modernisierung investiert. Es ist ein Doppelhaus.
Jetzt ist das Dach kaputt und ich soll ausziehen und mein Nachbar darf wohnen bleiben. Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 5 Jahren?
Ich bin schwerbehindert und finde so schnell sicher keine gleichwertige günstige EG-Wohnung.
MfG

6 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 15. Juli 2019 um 03:28
Die Kündigungsfristen sind in § 573c Absatz 1 BGB wie folgt geregelt:

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."

Allerdings bin ich erheblich im Zweifel, ob ein defektes Dach einen Kündigungsgrund darstellt. Vielmehr scheint es mir, dass Sie einen Anspruch auf Reparatur des Daches haben.

Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.
jungfrauhgw Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag September 15, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 15, 2015
Geändert am 15. Juli 2019 um 03:31
Guten Tag,
lieben Dank für die schnelle Antwort.
Meine Vermutung ist folgende: Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, sagte der Vermieter, dass er sich freuen würde, wenn mal jemand was im Haus tut und dass ich in den nächsten 3 Jahren ein neues Dach kriege. Jetzt ist es aber so, dass meine Nachbarfamilie Polen sind und auf dem Gut mitarbeiten. Seit ca. 1 Jahr leben die mit 8 Personen statt anfangs 4 in dem Haushalt. Ich vermute, dass das kaputte Dach nur ein Vorwand ist, um mich hier rauszukriegen und damit die Polen hier einziehen können. Was kann ich tun, um hier wohnen bleiben zu können?
MfG
Laut einem Frankfurter Gerichtsurteil (Az. 2-11 S 7/11) ist eine Wohnungskündigung wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen rechtens. Aber der Vermieter muss dem Mieter zunächst verschiedene alternative Wohnungsangebote vorgelegt haben. Vor allem, wenn Sie behindert sind, kann er Sie nicht so auf die Straße setzen. Haben Sie schon einen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt?
Guten abend,
danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Da ich zeitweise im Rollstuhl sitze, werde ich in den nächsten Tagen, wenn's mir etwas besser geht, mich zum Anwalt fahren lassen.
Vielen Dank und MfG
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 15. Juli 2019 um 03:33
Gehen Sie mal zum Mieterverein Ihrer Stadt. Man zahlt einen Jahresbeitrag von circa 80 €, wird aber von einem Anwalt vertreten und der schreibt Ihnen auch Briefe und gibt Beratung, wann Sie wollen, erklärt Ihnen Mietrecht und Wohnrecht.
Guten Tag,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Werde mich dann erstmal zum Mieterverein fahren lassen. Ich hoffe, dass dann die schlaflosen Nächte und Ängste vor einer Obdachlosigkeit bald gelöst werden.
MfG