Frage:
Trennung am 15.02.2009
Scheidungsantrag zugestellt am 13.09.2009
Gesetzesänderung am 1.09.2009
Zum Scheidungsrecht: In Bezug auf Zugewinn etc. welches Recht gilt?
"Für Verfahren über den Ausgleich des Zugewinns, die vor dem 1. September 2009 anhängig werden, ist für den Zugewinnausgleich § 1374 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden."
Anhängig ist eine Sache bereits mit Eingang der Antragsschrift bei Gericht, nicht erst mit Zustellung. Die Zustellung begründet die Rechtshängigkeit.