Welches Recht gilt?

PRO** Beiträge 18 Mitglied seit Montag Oktober 20, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - Geändert am 15. Juli 2019 um 03:36
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 16. September 2015 um 11:33
Guten Tag!

Frage:
Trennung am 15.02.2009
Scheidungsantrag zugestellt am 13.09.2009
Gesetzesänderung am 1.09.2009
Zum Scheidungsrecht: In Bezug auf Zugewinn etc. welches Recht gilt?

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
16. September 2015 um 11:33
Das ergibt sich aus Art. 229, § 29 Abs. 2 EGBGB:

"Für Verfahren über den Ausgleich des Zugewinns, die vor dem 1. September 2009 anhängig werden, ist für den Zugewinnausgleich § 1374 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden."

Anhängig ist eine Sache bereits mit Eingang der Antragsschrift bei Gericht, nicht erst mit Zustellung. Die Zustellung begründet die Rechtshängigkeit.