Alessia73
Beiträge5Mitglied seitFreitag 25 September 2015StatusMitgliedZuletzt online:26 September 2015
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25 Sep 2015 à 10:22
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016
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26 Sep 2015 à 13:36
Hallo,
laut meinem Arbeitsvertrag behält sich der Arbeitgeber vor, erst ab dem zweiten Krankheitstag Lohnfortzahlung zu gewähren. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht geregelt. Daher habe ich eine AU ab dem 1. Tag vorgelegt. Ist dann trotzdem der Lohnausfall (bzw. Gleitzeitstunden-Abzug) rechtens?
Danke
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223 26 Sep 2015 à 13:36
"... erst ab dem zweiten Krankheitstag Lohnfortzahlung zu gewähren."
Die Regelung im Arbeitsvetrag ist unwirksam, weil sie dem EntgFG widerspricht. In Deutschland gibt es keine Karenztage. Das Entgelt ist vom ersten Tag an fortzuzahlen (§ 3 EntgFG).
"Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht geregelt"
Nach dem Gesetz (§ 5 EntgFG) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst vorzulagen, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung aber früher verlangen.