Alessia73
Message postés5Date d'inscriptionFreitag September 25, 2015StatusMitgliedZuletzt online:September 26, 2015
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Geändert am 15. Juli 2019 um 00:43
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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26. September 2015 um 13:36
Hallo,
laut meinem Arbeitsvertrag behält sich der Arbeitgeber vor, erst ab dem zweiten Krankheitstag Lohnfortzahlung zu gewähren. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht geregelt. Daher habe ich eine AU ab dem 1. Tag vorgelegt. Ist dann trotzdem der Lohnausfall (bzw. Gleitzeitstunden-Abzug) rechtens?
Danke
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016220 Geändert am 15. Juli 2019 um 00:45
"... erst ab dem zweiten Krankheitstag Lohnfortzahlung zu gewähren."
Die Regelung im Arbeitsvetrag ist unwirksam, weil sie dem EntgFG widerspricht. In Deutschland gibt es keine Karenztage. Das Entgelt ist vom ersten Tag an fortzuzahlen (§ 3 EntgFG).
"Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht geregelt"
Nach dem Gesetz (§ 5 EntgFG) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst vorzulagen, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung aber früher verlangen.