Qu145
Message postés42Date d'inscriptionDonnerstag Oktober 31, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 7. Juni 2019 um 04:12
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023
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7. Juni 2019 um 04:43
Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
A und B sind zu 50% jeweils Eigentümer eines Hauses. Sie lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und sind getrennt, da B eine neue Freundin hat. A fragt sich nun, ob sie von B verlangen kann, dass er seine neue Freundin nicht im Haus wohnen lässt, auch wenn sie nicht in dem Haus wohnen will.
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Nutzungsentschädigung haus nichteheliche lebensgemeinschaft
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023835 7. Juni 2019 um 04:43
Hallo,
wenn A nicht selbst in dem Haus wohnen will, überlässt sie damit B das ganze Haus zum Bewohnen, der dann auch allein darüber entscheiden kann, mit wem er dort wohnt. Aus dem Miteigentum ergibt sich aber ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegenüber B.
Wenn A mit der Aufnahme der neuen Freundin von B nicht einverstanden ist, müsste sie das Haus erstens selbst bewohnen und zweitens die Zuweisung der Ehewohnung (zumindest zunächst während des Trennungsjahres) an sie allein beim Gericht beantragen aufgrund der "unbilligen Härte", ansonsten mit der neuen Freundin des Noch-Ehemannes unter einem Dach wohnen zu müssen.
Thenery
Message postés12Date d'inscriptionFreitag September 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 23, 20158 Geändert am 7. Juni 2019 um 04:35
Hallo!
Da beide Eigentümer sind, kann B mit seiner Freundin im Haus wohnen. Wenn A aus dem Haus auszieht, wäre das ja auch völlig okay. Wohnt A noch im Haus, hat A auch Mitspracherecht darüber, was im Haus passiert, und es wäre ja auch eine Riesenzumutung, mit der Neuen unter einem Dach zu leben.